Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fotoagentur Dill
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können Sie unter der Telefonnummer 09170/7460 bzw. unter der E-Mail- Adresse
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1)Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der fotoagentur-dill und ihren Kunden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
(2)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die fotoagentur-dill hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
(3)Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtskräftige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Produktauswahl
(1) Kunde hat die Möglichkeit, auf der oben genannten Website Produkte auszuwählen und zu bestellen. Die Bestellung kann per Internet, per Post, per Fax oder per Telefon erfolgen.
(2) Hinsichtlich jedes Produkts erhält der Kunde eine gesonderte Produktbeschreibung.
(3)Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden bei einer Bestellung per Internet in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtendpreis inklusive MwSt.
§ 3 Vertragsschluss
(1)Die Angebote der fotoagentur-dill auf der Website sind freibleibend. Damit ist die fotoagentur-dill im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet.
(2)Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot, über dessen Annahme von der fotoagentur-dill innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Bestätigung oder Auslieferung der Ware entschieden wird.
(3)Erfolgen Bestellungen von Verbrauchern per Internet, so wird deren Eingang von der fotoagentur-dill unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Rückbestätigung stellt grundsätzlich keine Annahme dar, kann jedoch ausdrücklich mit der Annahme verbunden werden.
(4)Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Website wird die fotoagentur-dill den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.
(5)Die fotoagentur-dill ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist.
(6)Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der fotoagentur-dill gespeichert und dem Kunden auf Verlangen einschließlich dieser AGB per E-Mail übersandt.
§ 4 Lieferung und Versandkosten
(1)Angegebene Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert werden. Die fotoagentur-dill ist zu Teillieferungen berechtigt.
(2)Die Versandkosten betragen pro Bestellung für Deutschland EUR 4,50.
(3)Bei Versendungen innerhalb der EU wird eine Versandkostenpauschale von EUR 7,00 erhoben. Bei Kunden, die Unternehmer sind und eine gültige Umsatzsteuer-Identnummer haben, erfolgt die Berechnung der Preise zum Nettowert (Brutto abzüglich geltende Mehrwertsteuer).
(4)Bei Versendungen außerhalb der EU wird ein pauschaler Versand- und Verpackungskostensatz von EUR 20,00 erhoben.
(5)Kann die Ware aufgrund eines Fehlverhaltens des Kunden nicht an diesen geliefert werden (z.B. bei Lieferung per Nachnahme) und kommt es aufgrund dessen zu einem erneuten Versand der Ware seitens der fotoagentur-dill, so trägt der Kunde die kompletten Kosten des Versands.
(6)Die fotoagentur-dill wird Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit bereits getätigten Bestellungen bezüglich Änderungen, Erweiterungen und/oder Begrenzungen des Produktumfangs kurzfristig beantworten. Soweit der Kunde bis zu fünf Werktage vor der geplanten Lieferung eine Produktänderung, -erweiterung und/oder –begrenzung wünscht, wird die fotoagentur-dill dies, soweit möglich, berücksichtigen.
§ 5 Gefahrenübergang
(1)Bei einer Lieferung an einen Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei einer vereinbarten Versendung mit der Übergabe an den Kurierdienst, Spediteur oder sonst zur Ausführung einer Versendung bestimmten Person oder Unternehmen über.
(2)Bei einer Lieferung an einen Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Ware mit Auslieferung und Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet.
§ 6 Preise
Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich fotoagentur-dill das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich fotoagentur-dill das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1)Die fotoagentur-dill akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angegebenen Zahlungsarten.
(2)Die fotoagentur-dill stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird.
(3)Der Kaufpreis und sonstige Entgelte sind innerhalb von 8 Tagen gerechnet ab Rechnungsdatum zahlbar und fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
(4)Bei Zahlungsverzug werden dem Verbraucher 5 % und dem Unternehmer 8 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet. Gegenüber dem Unternehmer kann gegen entsprechenden Nachweis ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht werden.
(5)Preise auf der Rechnung sind stets Endkundenpreise inklusive Mehrwertsteuer.
(6)Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der fotoagentur-dill anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 09 Urheberrecht
(1)Der Fotoagentur steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu..
(2)Die von der Fotoagentur hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3)Überträgt die Fotoagentur Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotoagentur.
(5)Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht,das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht dieentsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wirdausdrücklich abbedungen.
(6)Beider Verwertung der Lichtbilder wird die Fotoagentur, sofern nichtsanderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes die Fotoagenturgenannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt dieFotoagentur zum Schadensersatz.
(7)Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben bei der Fotoagentur. Eine Herausgabe der Negative oder der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 10 Digitale Fotografien
(1)Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotoagentur auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotoagentur.
(2)Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
§ 11 Bildbearbeitung
(1)Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotoagentur und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotoagentur. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [B] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotoagentur digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotoagentur mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
(3)Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotoagentur als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
§ 12 Nutzung und Verbreitung
(1) Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotoagentur im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotoagentur und dem Auftraggeber gestattet.
(2)Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotoagentur.
(3) Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotoagentur auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotoagentur.
(4)Die Fotoagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(5)Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotoagentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
(6)Hat die Fotoagentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotoagentur verändert werden.
(7)Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen der Fotoagentur benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform, Präsentationsmappen, Schaufenster usw.
(8)Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
§ 13 Gewährleistung
(1)Ist eine Lieferung mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet, bestehen für den Kunden Mängelbeseitigungsansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 437 BGB
-auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
-im Falle der fehlgeschlagenen Nacherfüllung auf Verlangen des Kunden die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages oder
-Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in gesetzlichem Umfang (§ 437 Ziff. 3 BGB).
(2)Die Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn der konkrete Mangel auch nach der zweiten Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit nicht vollständig behoben werden konnte oder die Ersatzlieferung einen vergleichbaren Mangel aufweist. Weiterhin ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, sofern nur ein geringfügiger Mangel vorliegt oder verbleibt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt oder einer üblichen Beschaffenheit entspricht.
(3)Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich – spätestens aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware oder Leistung schriftlich anzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mitteilung ausreicht. Unter Kaufleuten gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Mangels, des Zeitpunkts der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4)Macht ein Kunde berechtigt den Rücktritt vom Vertrag geltend, so ist der Schadensersatzanspruch wegen des Mangels ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Schadenersatz auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache beschränkt, sofern die Ware beim Kunden verleibt. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung seitens der fotoagentur-dill arglistig verursacht wurde.
(5)Mängelansprüche verjähren bei Lieferungen von neuen Waren an Unternehmer nach Ablauf eines Jahres ab Lieferung. Bei Lieferung gebrauchter Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Bei Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre und bei Lieferung von gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe der Ware.
§ 13 Fernabsatz-Verträge
(1) Wird der Vertrag zwischen der fotoagentur-dill und einem Verbraucher auf Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen (Fernabsatzvertrag), so kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
(2) Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Fotoagentur Dill
Inh. Rainer Dill
Postfach 1038
90593 Schwanstetten
Telefax: (+499170)-7697
E-Mail:
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher der fotoagentur-dill die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der fotoagentur-dill insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie von dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu EUR 40 beträgt, hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Ansonsten ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
(3) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig, wenn die fotoagentur-dill mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Downloaden).
(4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
-
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten
§ 14 Datenschutz
Die fotoagentur-dill wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstedatenschutzgesetzes, beachten.
§ 15 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass die fotoagentur-dill die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.
Ist der fotoagentur-dill die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 16 Haftung
(1)Gegenüber Unternehmern haftet fotoagentur-dill für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit fotoagentur-dill seinen gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für sonstige Erfüllungsgehilfen haftet fotoagentur-dill nur bei Vorsatz und soweit diese wesentliche Vertragspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichen Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von der fotoagentur-dill besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von fotoagentur-dill, deren gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2)Gegenüber Verbrauchern haftet fotoagentur-dill nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von fotoagentur-dill zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet fotoagentur-dill jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von fotoagentur-dill der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3)Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch fotoagentur-dill und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1)Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt für diesen Vertrag einschließlich der AGB das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit der Kunde Verbraucher ist, unterliegen der Vertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
(2)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Schwanstetten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3)Vertragssprache ist Deutsch.
(4)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(5)Es wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten getrennt nach Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.